Beschlussvorlage

Auszug aus der Beschlussvorlage der Stadt Köln vom 12.01.2004, Drucksachen-Nr. 0034/004:

Gründe für die Herausnahme des Naturdenkmals aus der Naturdenkmalverordnung

Für die Herausnahme der Rotbuche aus der Naturdenkmalverordnung sprechen folgende Gründe:

  • Die Dominikaner-Provinz Teutonia hat einen Rechtanspruch auf eine Bebauung des Grundstückes, die sich nach einer Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Es handelt sich eindeutig um eine Baulücke.


     
  • Bei einer generellen Versagung der Baugenehmigung ist mit einer Schadensersatzforderung in erheblicher Höhe an die Stadt Köln zu rechnen.
     
  • Eine Bebauung, die ohne Fällung des Naturdenkmals auskommt, ist nur mit großen Einschränkungen möglich. Das Naturdenkmal würde zudem sehr nahe am Baukörper stehen, es müßten sowohl die Krone als auch die Wurzeln in erheblichem Umfang beschnitten werden. Dies hätte nach Angabe des Beiratsmitgliedes Walther (Baumsachverständiger) zur Folge, dass der Baum nach 1-2 Jahren absterben würde. Darüber hinaus müssten bei dieser Variante zusätzlich eine Vielzahl anderer großer Bäume gefällt werden.”

Auszug aus der dem Beschluss beiliegenden Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Köln und des NABU Stadtverband Köln e.V. vom 17.12.2003:

    “Für die Rotbuche halten wir die Pflanzung von 12 Bäumen bzw. eine Ausgleichszahlung von EURO 6.552,00 für gerechtfertigt. Dieser Ansatz ist noch verhältnismäßig gering, da laut Gutachten des Antragstellers die Verschiebung des Baumes mindestens EURO 30.000 kosten würde.”