Übers Grundgesetz hinweggesetzt

6.12.2004

Dr. Werner Peters
Geschäftsführer Hotel Chelsea

„Eigentum verpflichtet“. So steht es in unserem Grundgesetz – Artikel 14.2 – und weiter: „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Es ist bekannt, dass diese hehren Worte in der Praxis unseres Gemeinwesens kaum noch Widerhall finden. Man sollte aber doch glauben, dass sich zumindest solche Menschen und Institutionen von dieser Verpflichtung angesprochen fühlen, die nach ihrem Selbstverständnis grundsätzlich nicht für sich, sondern für andere da sind, nicht dem Eigeninteresse, sondern dem Allgemeinwohl dienen, zum Beispiel die Kirchen und religiösen Institutionen.

Davon ist bei der Umwidmung des Klostergartens des Dominikaner-Ordens Heilig-Kreuz an der Lindenstraße nichts, aber auch gar nichts zu spüren. Das Eigentumsrecht wird bis zum letzten ausgereizt – ohne jede Rücksicht auf das Allgemeinwohl werden zum Teil hundertjährige Bäume gefällt, um Platz für ein Einkünfte bringendes Wohn- und Bürohaus mit Tiefgaragen zu schaffen. Keiner verwehrt den Patres eine profitable Nutzung ihres Eigentums, vor allem wenn sie, was unwidersprochen bleiben muß, weil nicht nachprüfbar, auf diese Einkünfte für ihre Existenz und ihre missionarische Arbeit angewiesen sind.

Aber ist ein derart barbarischer Eingriff in den Baumbestand, der auch dem Allgemeinwohl dient, rechtens, wenn er vermeidbar war, also nur unter dem Gesichtspunkt der Profitmaximierung erfolgte – ein so häßliches Wort muß leider in diesem Kontext fallen.

Für den Neubau mussten Garagen geschaffen bzw. nachgewiesen werden. Das Kloster verfügt über einen äußerst umfangreichen Besitz an oberirdischen und unterirdischen Garagen, die aber angeblich langfristig vermietet sind und deshalb für den Neubau nicht herangezogen werden konnten. Dann hätte man immer noch die Tiefgarage unter dem Neubau zweistöckig bauen können – mit einem deutlich höheren Aufwand sicherlich, aber mit erheblich weniger Eingriff in die Baumsubstanz.

Die über hundertjährige Rotbuche – als Naturdenkmal unter Naturschutz stehend – hätte versetzt werden können, für einen Mehraufwand von ca. 25.000 €. Was ist das bei einem Bauvolumen von vielleicht 10 Mio. Euro? Dem ganzen Bauvorhaben merkt man an, dass mit spitzem Bleistift gearbeitet wurde, um unter Vermeidung „unnötiger“ Investitionen ein Höchstmaß an Rendite zu erwirtschaften.

Die Patres hätten sich ein Beispiel nehmen können an einem Bauprojekt ganz in der Nähe, dem Hohenstaufenpark zwischen Ring, Engelbertstraße und Beethovenstraße. Hier wurde von einem „privaten“ Investor eine Wohnanlage geschaffen, die mit äußerster Sorgfalt und Rücksicht den alten Baumbestand erhalten und mit dem Neubau verbunden hat.

Die Bauherren vom Dominikaner-Kloster betonen immer wieder, dass alles legal zugegangen ist und der Stadtrat die Genehmigung zum Fällen des Naturdenkmals gegeben hat – aber das wird von keinem bestritten. Was wir vermissen, ist die Sozialverpflichtung der Eigentümer, die wissen müssten, dass sie nicht absolute Herren ihres Eigentums sind, sondern – wie es so schön im Grundgesetz heißt – einen solchen Gebrauch von ihm machen sollen, dass es auch der Allgemeinheit dient.

Aus dieser Verantwortung entlassen wir sie nicht - auch nicht nachdem die Bäume verschwunden sind. Sie mögen nach dem Buchstaben des Gesetzes recht gehandelt haben, über die Verpflichtungen aus dem Grundgesetz, das über den Gesetzen steht, und die Grundvoraussetzungen moralischen Handelns aber haben sie sich hinweggesetzt
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